Aalbesatz zur Bestandssicherung des Europäischen Aals

09.03.2023

Seit 2009 werden die Aalbestände in Schleswig-Holstein nach detaillierten Managementplänen bewirtschaftet. Dazu gehören auch die umfangreichen Aalbesatzmaßnahmen vom Förderverein zur Erhaltung maritimer Lebensformen und Lebensräume e.V. wie heute z.B. in Flensburg oder Kappeln, an der ich teilgenommen habe.
Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Veränderungen im Ozean, Umweltverschmutzung, Lebensraumverlust, Fließgewässerverbauung, Überpopulation des Kormorans und illegaler Export von Glasaalen nach Asien machen der Population zu schaffen. Mit der sogenannten „Aalverordnung“ verpflichtet die EU ihre Mitgliedsstaaten, Aalmanagementpläne mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände aufzustellen. In der Flensburg Förde und in der Schlei wurden heute als Bestandserhaltungsmaßnahme über 79 kg Glasaale ausgewildert; in Schleswig-Holsteins Küstengewässern insgesamt 223,5 kg, mithin 737.550 Glasaale. Die Besatzmaßnahme ist ein wichtiger Baustein, um den Aal als heimische Fischart zu erhalten und ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität. Sie wird durch Spenden sowie aus Mitteln der Fischereiabgabe und des Europäischen Meeres- und Fischereifond finanziert. Mit dem Erwerb einer Aalaktie habe auch ich einen kleinen Spenden-Beitrag dazu geleistet.
Ergänzend zu den Managementplänen hat der EU-Fischereirat im Dezember vergangenen Jahres auch eine dreimonatige Erweiterung der Schonzeit für den Europäischen Aal auf dann künftig sechs Monate beschlossen. Der genaue Zeitraum dieser Schonzeit mit Untersagung der gewerblichen Aalfischerei wird vom Bund festgelegt. Aber der Bund ist der Forderung der deutschen Küstenländer, die Aalschonzeit vom 1. Oktober an beginnen zu lassen, jedoch leider nicht gefolgt und nun haben wir einen Alleingang Deutschlands und keine Abstimmung mit den Ostseeanrainerstaaten Dänemark und Schweden. Das erschwert die Akzeptanz der ohnehin krisengeplagten Fischerei und ist insbesondere an der Flensburger Förde unverständlich. Aalfischerei ist Teil der schleswig-holsteinischen Fischereiidentität, die wir erhalten wollen. Für die Freizeitfischerei ist bereits am 1. März ein vollständiges Fangverbot für Aal in den Küstengewässern in Kraft getreten, das zunächst durchgängig bis zum 31. März 2024 gilt. Über das weitere Vorgehen wird voraussichtlich im Rahmen der EU-Fischereirat-Sitzung im Dezember 2023 beschlossen.

SAT1-Bericht: https://www.sat1regional.de/aal-aussetzen-in-schleswig-holstein-so-soll-der-bestand-der-bedrohten-fische-geschuetzt-werden/?fbclid=IwAR0cdGYtEBv850k2GYd-afywx8aYg1dTyjiWzxv-gzKVqlAaaMkBg8dmwEk