Das Sturmhochwasser und die Folgen

02.11.2023

Das Sturmhochwasser hat enorme Schäden an der Ostseeküste angerichtet. Küstenschutzanlagen und Infrastruktureinrichtungen sind mit mindestens 200 Mio. € Schäden betroffen. Dabei werden die Schäden im Kreis Schleswig-Flensburg mit vorläufig 19 Mio. € ermittelt (Tendenz steigend). Viele Menschen sind privat und teilweise existenziell bedroht. An den betroffenen Betrieben hängen diverse Arbeitsplätze. Mit Petra Nicolaisen, MdB war ich vor Ort an der Küste und habe mich mit den Betroffenen ausgetauscht und besprochen, was nun ansteht. Das Land wird einen Wiederaufbaufonds auflegen und erwartet, dass sich auch der Bund daran beteiligt. Es wird auch ein Darlehensprogramm geben und in Härtefällen sollen Teile in Zuschüsse umgewandelt werden. Das Sturmhochwasser hat uns nach den letzten Hochwassern 2017 und 2019 nochmals und noch viel deutlicher gezeigt, dass der Ostsee-Küstenschutz eine größere Priorität bekommen muss. Eine Küstenschutzplanung für die Ostseeküste mit ihren Niederungen, Stränden, Steilufern, Hafenanlagen und Städten muss individuell gestaltet werden und es wird vielerorts neu gedacht werden müssen. Z.B. muss in Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden geprüft werden, ob die Regionaldeiche in Landesregie übernommen werden sollen. Und für bislang unzureichend geschützte flache Küstenabschnitte brauchen wir neue oder alternative Küstenschutzmaßnahmen. Auch muss anerkannt werden, dass der an Steilufern bei Sturmfluten freigesetzte Sand die Strände und Niederungen überhaupt nicht ausreichend stabilisiert und dass auch einzelne Menschen und Sachwerte in höheren Lagen sowie die Lebensräume der Steilküsten schützenswert sind. Bei der Erstellung der Gesamtstrategie "Entwicklung Ostseeküste 2100" sollen naturschutzfachliche Belange bei der Küstenschutzplanung weiterhin berücksichtigt werden, dürfen Küstenschutzmaßnahmen aber nicht behindern. In Gebieten, die für die Natur relevant sind, soll Küstenschutz naturverträglich gestaltet werden. Die Landesregierung hat für die Ostsee eine stärkere Priorisierung für den Küstenschutz angekündigt. Auch der Bund ist nun gefordert: Die 17,7 Mio. €  für Schleswig-Holsteins aus dem GAK-Sonderrahmenplan Küstenschutz müssen dringend erhöht werden, ohne an anderer Stelle GAK-Mittel zu kürzen.