Hybride Sitzungen in Kommunalvertretungen

16.10.2024

Im Landtag haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Den Kommunen soll die Möglichkeit für hybride Sitzungen ihrer Gremien gegeben werden. Für die CDU-Fraktion habe ich als kommunalpolitischer Sprecher dazu gesprochen.
Dabei habe ich die Erfahrungen aus der Notsituation in der Pandemie herausgestellt. Die Kommunen haben gezeigt, dass das mit digitaler Teilnahme an den Sitzungen funktionieren kann.
Aber auch ohne allumfassende Notsituation kann es für die einzelnen Kommunalvertreter ja individuelle Situationen geben, wodurch mal eine Teilnahme in Präsenz verhindert wird. Z.B. bei Krankheit, bei zeitweise beruflicher Abwesenheit, bei einem Auslandssemester, bei Kinderbetreuung, bei Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sei es bei Unwetterlagen.
Für all diese Situationen schafft der Gesetzentwurf nun eine Lösung für die digitale Sitzungsteilnahme. Damit können die Kommunen ihre politische Praxis nun auch flexibler gestalten und gleichzeitig die Kommunalpolitik für viele Menschen attraktiver machen.
Die Kommunalvertreter brauchen alle Möglichkeiten, um ihre Mandate möglichst flexibel wahrnehmen zu können und die Kommunen brauchen flexible Mandatsträger. Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung.
Die Kommunen sollen nun frei entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie ihren Kommunalvertretern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen. Durch die Hauptsatzung können individuelle Regelungen zur digitalen Teilnahme getroffen werden: Für die Kommunalvertretung, für einzelne oder für alle Ausschüsse, für Beiräte oder generell für alle Sitzungen. Die Kommunen bleiben diesbezüglich in der Gestaltung ihrer Hauptsatzung frei. Vorgabe ist dabei lediglich, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Sitzung persönlich im Sitzungsraum anwesend sein muss und dass die technischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Wahrnehmung gegeben sein müssen.