Newsletter: Bundesreformen + Landesgesetze + Finanzen

21.07.2026

Die politische Sommerpause ist gestartet und man hätte gedacht, es wird jetzt etwas ruhiger. Aber die überraschende Nachricht, dass Jens Span mit Hilfe einer Leihmutterschaft aus den USA Vater geworden ist, hat kurzfristig heftig für Unruhe gesorgt. Wenn man selbst anders handelt, als man es entgegen der bisher eigenen Positionierung und der bekräftigten Parteibeschlusslage von anderen einfordert, dann verliert man seine Glaubwürdigkeit. Wenn man die eigene deutsche Rechtslage umgeht, dann geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. In herausgehobener und repräsentativer Funktion als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefährdet solch ein persönliches Fehlverhalten auch Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die CDU. Gut, dass Jens Spahn vom Fraktionsvorsitz zurückgetreten ist. Der massive innerparteiliche Druck, auch aus unserem Kreisverband, hat Wirkung gezeigt. Auch ich hatte deutliche Kritik geäußert und mich von Spahn´s Verhalten distanziert. Unsere CDU ist klar, deutlich und wir diskutieren lebhaft.


Blick auf Reformen im Bund

Kurz vor der Sommerpause standen im Bundesrat noch zwei große Gesetzesvorhaben im Mittelpunkt. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem das Genehmigen, Planen und Umsetzen von Infrastrukturprojekten massiv beschleunigt werden soll, bekam mit den Stimmen von Schleswig-Holstein eine klare Mehrheit in der Länderkammer. Z.B. sind jetzt auch zentrale Schienenvorhaben, der Ausbau von Autobahnen sowie Häfen und Wasserstraßen im überragenden öffentlichen Interesse. Planfeststellungsverfahren sollen vollständig digitalisiert sowie gestrafft werden und bei weiteren zentralen Straßenprojekten wird der Rechtsweg direkt zum Bundesverwaltungsgericht verkürzt. Von einer erheblichen Beschleunigung ist z.B. bei der A20 oder der Marschbahn auszugehen und auch Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal oder des Hochwasser- und Küstenschutzes profitieren. Die Landesregierung hat abweichend zum Bundesgesetz vereinbart, dass die in Schleswig-Holstein geltenden Ausgleichsregelungen für die Kompensation von Eingriffen in die Natur zeitlich befristet für die nächsten 6 Jahre bestehen bleiben. Mit den Ökokonten verfügt Schleswig-Holstein schon jetzt über eine bewährte Vorgehensweise und ein Finanzierungs-Instrumentarium neben der unmittelbaren Kompensation im räumlichen Zusammenhang. Bis dieses Instrumentarium auch beim Bund zur Verfügung steht, greifen wir bis da-hin auf unsere gut eingespielten Mechanismen in Schleswig-Holstein zurück, um die Beschleu-nigungspotentiale des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in vollem Umfang nutzen zu können.

Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt das wichtige und richtige Ziel, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. In Schleswig-Holstein haben wir allerdings trotz der erzielten Verbesserungen noch erheblich Bedenken gegen das Gesetz und sehen eine Gefährdung der medizinischen Versorgung in mehreren Bereichen. Die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser könnte den Bestand gefährden. Die Aufhebung der Entbudgetierung im Bereich der haus- und kinderärztlichen Versorgung sowie die Aufhebung bestehender Regelungen für zusätzliche fachärztliche wie psychotherapeutische Termine lässt eine Reduzierung des bisher überobligatorischen ärztlichen und therapeutischen Engagements mit der Folge längerer Wartezeiten für Patientinnen und Patienten erwarten. Durch die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung drohen zudem massive Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung. Und es bleibt bei dem immer wieder geäußerten Hauptkritikpunkt am Gesetz: die nicht ausreichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund. Das betrifft vor allem die Beitragskosten für Grundsicherungsempfänger. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund vollumfänglich aus Steuermitteln finanzieren muss - nicht Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Versicherungsbeiträgen. Dieser wesentliche Punkt ist an SPD-Finanzminister Klingbeil gescheitert. 

Die grundsätzliche Zielrichtung des Länder- und Kommunalentlastungsgesetz ist unterstützenswert. Entlastet werden finanzstarke Länder im Finanzkraftausgleich, ostdeutsche Länder bei DDR-Zusatzversorgungssystemen sowie finanzschwache Länder, deren Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten belastet sind. Aus schleswig-holsteinischer Sicht bleibt es aber bei Bedenken und der Kritik an der Benachteiligung unserer Kommunen in Schleswig-Holstein.

Ein entscheidender Fortschritt ist die Einigung in der Ministerpräsidentenkonferenz zu einer Finanzreform, die nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ funktioniert. Künftig soll der Bund bei neuen Leistungsgesetzen nicht mehr zulasten von Ländern und Kommunen beschließen. Das Veranlassungs-Konnexitätsprinzip ist in Schleswig-Holstein bereits in der Landesverfassung verankert und soll nach langem Zögern jetzt auch vom Bund gelten. Der Bund übernimmt aber nur 80% bei neuen Leistungsgesetzen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber die Konnexität bezieht sich nur auf zukünftige Gesetze und deckt nicht die vorhandenen Defizite der Kommunen. 

Zahlreiche Gesetzesinitiativen im Land

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben wir zahlreiche neue Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Das Rettungsdienstgesetz verfolgt insgesamt bereichsübergreifend einen proaktiven und vorbeugenden Ansatz. Eine bessere Patientensteuerung soll erreicht werden mit medizinischer Einsatzklassifizierung und Priorisierung von Dringlichkeiten, mit telenotfallmedizinischer Einsatzunterstützung, mit Kompetenzausstattung der Notfallsanitäter, mit einer digitalen Vernetzung sektorenfremder Hilfesuchenden und mit Einbindung von Ersthelfern zur Verkürzung versorgungsfreier Intervalle. Zum Ausbau und zur Weiterentwicklung des bestehenden Gebäudebestands - somit auch zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und zur Ressourcenschonung - wird die Landesbauordnung mit Erleichterungen von Aufstockungen und Umbauten sowie mit einem Schutz des vorhanden Baubestands vor kostenintensiven Nachrüstpflichten aktualisiert. Mit Regelungen zur Stärkung der Verfassungstreue in der öffentlichen Verwaltung sollen bei Bewerbungen und bei Prüfungen ahndungswürdiger Pflichtverstoße von Landesbeamten Regelanfragen beim Verfassungsschutz eingeholt werden. Das kommunale Haushaltsrecht wird flexibilisiert und im Hinblick auf die nächsten Kommunalwahlen werden die wahlrechtlichen Vorschriften aktualisiert, damit z.B. der nächste Kreistag möglichst nicht mehr so überdimensional groß wird. Angesichts der kommenden Landtagswahl im nächsten Frühling werden noch einige Gesetzesinitiativen kurzfristig angeschoben, damit diese bis zur nächsten Legislatur Geltung erlangen können.

Landeshaushalt 2027

Der aktuell vorgestellte Entwurf des Landeshaushalts 2027 ist einer der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Trotz sinkenden Steuereinnahmen, geringeren Bundezuweisungen, steigenden Sozialausgaben und höheren Personal-, Zins- und Baukosten liegt ein verfassungskonformer Haushaltsentwurf vor. Die haushaltspolitischen Schwerpunkte kommen insbesondere Infrastruktur, Sicherheit, Bildung und Wohnen zugute.
Die angekündigten neuen Lehrkräftestellen werden geschaffen; insbesondere um die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Erstmals werden 75% der Betriebskosten für den schulischen Ganztag bereitgestellt und für die Kindertagesbetreuung wird so viel wie nie zuvor vom Land gezahlt. Die Schutzausstattung der Polizei wird weiter verbessert, die zweite Einsatzhundertschaft komplettiert, die Cyberhundertschaft weiter aufgebaut und die Landesfeuerwehrschule personell gestärkt. Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung sollen erhöht werden und die digitale Transformation wird fortgesetzt sowie die digitale Souveränität gestärkt.
Der Konsolidierungskurs muss dabei konsequent fortgeführt werden. Die Sachkosten sollen um 15 Prozent reduziert werden und das Personalkostenbudget wird grundsätzlich um 5 Prozent reduziert; ausgenommen sind Polizei, Verfassungsschutz, Lehrkräfte und Justiz. Zusätzlich wird eine globale Minderausgabe angesetzt und es wird neben Kreditaufnahmen auch Entnahmen aus Sondervermögen sowie aus dem Versorgungsfonds geben müssen, wobei der Grundstock unverändert erhalten bleibt. 
Trotz Konsolidierung werden 2027 mit 581 Millionen Euro aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes insgesamt rund 2,63 Milliarden Euro in die Infrastruktur investiert - so viel wie lange nicht mehr - und die Investitionsquote steigt auf 13,6 Prozent. Es wird dafür gesorgt, dass wichtige Bau- und Modernisierungsvorhaben verlässlich umgesetzt werden können. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten kommt es darauf an, die richtigen Prioritäten zu setzen. Mit dem Haushaltsentwurf 2027 wird weiter in Straßen und Schienen, Gebäude und Küstenschutz investiert.

„Kommunen am Limit“

Auch die finanzielle Situation vieler Kommunen in Schleswig-Holstein ist äußerst angespannt. Besonders steigende Sozialausgaben und ein hoher Investitionsbedarf belasteten die kommunalen Haushalte. Landesregierung und CDU-Landtagsfraktion haben verschiedene Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Kommunen auf den Weg gebracht; Land und kommunale Landesverbände habe eine Zukunftsvereinbarung getroffen. Dazu gehört z.B. die Weiterleitung von 62,5 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen. Die umfangreiche Beteiligung an den Investitionen mit 85 Prozent in den Ausbau des schulischen Ganztags mit insgesamt über 700 Millionen Euro sowie die Übernahme von 75 Prozent der Betriebskosten der Ganztagsangebote durch das Land sind bundesweit spitze. Zudem trägt das Land mit über 1 Milliarde Euro 80 Prozent der Gesamtkosten der Eingliederungshilfe - eine herausragen-de Ausnahme im Bundesvergleich. Auch der kommunale Finanzausgleich ist trotz angespannter Haushaltslage des Landes weiter gestiegen. Darüber hinaus sollen gesetzliche Änderungen die kommunale Handlungsfähigkeit stärken. Dazu zählen eine Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts, Erleichterungen bei Vergabeverfahren sowie eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit kommunaler Gremien. Schleswig-Holstein verfolgt eine besonders kommunalfreundliche Politik und setzt sich auch auf Bundes-ebene für eine faire Berücksichtigung der finanziellen Lage der Kommunen ein. Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz zum Nachteil unserer schleswig-holsteinischen Kommunen wird weiter kritisch begleitet.

An Herausforderungen mangelt es in diesen Zeiten mit Sicherheit nicht. Und wir sind alle umso mehr gefordert, die richtigen Antworten und Lösungen zu finden. Jetzt tanken wir dafür aber erst einmal Kraft in der politischen Sommerpause. Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit.