Städtebauförderrichtlinie für Kommunen

24.07.2025

Die neue Städtebauförderrichtlinie wird verschlakt und bietet den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Planungssicherheit.
Einige Bürgermeister haben sich wegen der Novellierung der Städtebauförderrichtlinien mit einem Brief an die Landesregierung gewendet. Ich danke den Bürgermeistern für ihre Hinweise. Die vorgetragenen Kritikpunkte sind aber ja nicht neu und ich hatte dazu schon internen mit der Landesregierung beraten. Die Hinweise werden berücksichtigt und in die neuen Förderrichtlinien aufgenommen, dafür habe ich mich eingesetzt. Ein Brandbrief hätte nicht notgetan.
Der Hauptkritikpunkt war ja, dass Projekte im ausnahmsweise vereinfachten Sanierungsverfahren entgegen den umfassenden Regelverfahren nicht mehr voll gefördert werden. Aber das wird korrigiert und es wird bei der 100-prozentigen Förderung bleiben. Außerdem wird es auch keine verkürzten Umsetzungszeiträume geben, das war auch nie wollt. Aber nach 10 Jahren sollen die Gemeinden schon mal überprüfen, ob die städtebaulichen Ziele auch erreicht werden können. Bei den nun korrigierten Kritikpunkten hat nur verwundert, das die Inhalte des Ursprungsentwurfs mit den Kommunalverbänden Städte- und Gemeindetag abgestimmt waren.
Mit der Novellierung kommt es wie von den Kommunalverbänden und Sanierungsträgern gewünscht zu einer Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren, zu Planungssicherheit für die Gemeinden und zu einer Stärkung der gemeindlichen Eigenverantwortung. Zudem werden neue Fördermöglichkeiten für Erschließungsanlagen für Klimaanpassung und Biodiversität geschaffen. Außerdem greift die neue Förderrichtlinie die angestrebte Modernisierung und Vereinfachung des Bundes auf.
Insgesamt geht die Novellierung der Städtebauförderrichtlinien mit weniger Bürokratie und mehr Anreizen statt Planungsvorgaben in die richtige Richtung. Die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren werden aufgenommen und den Wünschen der Kommunen wird nachgekommen. Die Novellierung wird ja gerade für die Kommunen gemacht.